Damit alle gesund und munter bleiben
Regelungen zur Gesundheitsvorsorge und eventuellen tierärztlichen Behandlung Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen:
Für die Aufnahme sind AKTUELLE Impfungen gegen RHD 1 und 2 sowie gegen Myxomatose Voraussetzung. Diese müssen bei Aufnahme in der Kaninchenpension mindestens 3 Wochen alt sein und sind durch den Impfpass nachzuweisen. Der Impfpass ist bei Betreuungsbeginn auszuhändigen und verbleibt bis zur Abholung Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen in der Pension. Neukunden bitte ich, vorab ein Foto des Impfpasses mit aktuellen Impfungen per WhatsApp, E-Mail oder per Post zuzusenden.
Ich bitte um Verständnis, dass Tiere mit akuten ansteckenden Krankheiten, mit chronischem Schnupfen und/oder mit positivem Befund auf Kokzidien in der nachfolgend erläuterten Kotprobe nicht aufgenommen werden.
Zum Ausschluss von Darmparasiten ist 4 Wochen vor Betreuungsbeginn eine Sammelkotprobe über 3 Tage zu veranlassen und tierärztlich untersuchen zu lassen. Bei der Sammelkotprobe werden über 3 Tage Kaninchenköttel gesammelt und tierärztlich untersucht. Hierzu kann Sie Ihr Tierarzt näher beraten. Wichtig: Bei positivem Befund hat eine Behandlung mit einem tierärztlichen Medikament zeitlich so zu erfolgen, dass sie erst kurz vor dem Abgabetag Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen in meiner Pension abgeschlossen ist. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Tierarzt ab. Ausnahme: Befinden sich Kokzidien in der Kotprobe, wird/werden Ihr/e Kaninchen nicht aufgenommen, auch nicht nach erfolgter Behandlung.
Falls Sie kurzfristig buchen möchten (weniger als 4 Wochen vor Betreuungsbeginn), empfehle ich Ihnen, die Sammelkotprobe bereits vor Vertragsabschluss durchführen zu lassen, um eventuelle Stornierungskosten zu vermeiden. Weitere Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie auf der Unterseite "Preise".
Der Nachweis über das Ergebnis sowie über eine eventuelle Behandlung ist ebenfalls zu Betreuungsbeginn auszuhändigen und verbleibt bis zur Abholung Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen in der Pension. Neukunden auch hier bitte vorab ein Foto des Nachweises per WhatsApp, E-Mail oder per Post zusenden.
Bitte beachten Sie: Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, wird Ihr Tier/werden Ihre Tiere nicht aufgenommen und es müssen 90 % des Betreuungsbetrages zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Bei Kaninchen mit bekannten Zahnerkrankungen veranlassen Sie bitte kurz vor Aufnahme in meine Pension ein entsprechendes Check-up beim Tierarzt.
Sollte/n Ihr/e Kaninchen innerhalb des Betreuungszeitraumes erkranken oder sich verletzen, wird die Auftragnehmerin einen Tierarzt mit der Behandlung beauftragen (möglichst nach Wahl des Auftraggebers). Die Kosten für die Behandlung durch den Tierarzt sowie die hierfür benötigten Medikamente sind vom Auftraggeber zu übernehmen, ebenso eventuell anfallende Taxikosten zum Tierarzt und zurück sowie eine Aufwandspauschale von 30 €.