Damit alle gesund und munter bleiben


Regelungen zur Gesundheitsvorsorge und eventuellen tierärztlichen Behandlung Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen:

Für die Aufnahme sind AKTUELLE Impfungen gegen RHD 1 und 2 sowie gegen Myxomatose Voraussetzung. Diese müssen bei Aufnahme in der Kaninchenpension mindestens 3 Wochen alt sein und sind durch den Impfpass nachzuweisen. Der Impfpass ist bei Betreuungsbeginn auszuhändigen und verbleibt bis zur Abholung Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen in der Pension.  Neukunden bitte ich, vorab ein Foto des Impfpasses mit aktuellen Impfungen per WhatsApp, E-Mail oder per Post zuzusenden. 

Ich bitte um Verständnis, dass Tiere mit akuten ansteckenden Krankheiten und mit chronischem Schnupfen nicht aufgenommen werden.

Zum Ausschluss von Darmparasiten ist 2 Wochen vor Betreuungsbeginn eine Sammelkotprobe über 3 Tage durchzuführen sowie ein Klebestreifen-Abklatschpräparat anzuwenden und tierärztlich untersuchen zu lassen. Hierzu kann Sie Ihr Tierarzt näher beraten. Bei positivem Befund hat eine Behandlung mit einem tierärztlichen Medikament zeitlich so zu erfolgen, dass sie möglichst erst kurz vor dem Abgabetag Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen abgeschlossen ist. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Tierarzt ab.

Kaninchen mit positivem Befund auf Kokzidien werden nicht aufgenommen. Sollten Sie aus diesem Grund den bereits abgeschlossenen Betreuungsvertrag stornieren müssen, fallen keine Stornierungsgebühren an, sofern mir das Ergebnis fristgerecht und umgehend nach der Ihnen zugestellten Bescheinigung zugeht (Ausnahmeregelung). Weitere Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie auf der Unterseite "Preise".

Die Nachweise über die Ergebnisse sowie über eine eventuelle Behandlung sind ebenfalls zu Betreuungsbeginn auszuhändigen und verbleiben bis zur Abholung Ihres Kaninchens/Ihrer Kaninchen in der Pension. Neukunden auch hier bitte vorab ein Foto der Nachweise per WhatsApp, E-Mail oder per Post zusenden. 

Bitte beachten Sie: Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, wird Ihr Tier/werden Ihre Tiere nicht aufgenommen und es müssen 90 % des Betreuungsbetrages zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer bezahlt werden. 

Sollte/n Ihr/e Kaninchen innerhalb des Betreuungszeitraumes erkranken oder sich verletzen, wird die Auftragnehmerin einen Tierarzt mit der Behandlung beauftragen (möglichst nach Wahl des Auftraggebers). Die Kosten für die Behandlung durch den Tierarzt sowie die hierfür benötigten Medikamente sind vom Auftraggeber zu übernehmen, ebenso eventuell anfallende Taxikosten zum Tierarzt und zurück sowie eine Aufwandspauschale von 30 €.